Entwicklung (in) der Arbeitswelt
Wir helfen Ihnen Chancen und Risiken zu erkennen

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein wichtiges Instrument für Unternehmen, die sich einer zunehmenden Belastung durch das stark regulierte deutsche Arbeitsrecht ausgesetzt sehen. Es ermöglicht einen flexiblen, bedarfs- und kundenorientierten Einsatz von Arbeitnehmern, einschließlich hoch spezialisierter und qualifizierter Arbeitskräfte.

Rechtsberatung für Zeitarbeitsfirmen, Arbeitgeber und internationale Unternehmen

Strategische Planung

Der Verleih von Arbeitskräften ist ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes geworden. Dabei werden nicht nur Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor als Zeitarbeiter oder Leiharbeiter eingesetzt. Die Anfrage nach hochqualifizierten und hochspezialisierten Arbeitskräften, die nur zeitweise zur Umsetzung eines größeren Projektes herangezogen werden ist groß.
Die Wahl der Beschäftigungsform sollte strategische Gesichtspunkte berücksichtigen, wie das Volumen der Auftragslage, die Stabilität der Nachfrage und die Reichweite des Absatzgebietes.

Leiharbeit, freie Mitarbeiter und Arbeitnehmer

Hat Ihr Unternehmen ein größeres Projekt, das kurzfristig die Hinzuziehung weiterer Arbeitskräfte erfordert, könnte das Zurückgreifen auf die Leiharbeitnehmer sinnvoll sein. Abhängig von der Komplexität der umzusetzenden Projekte ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern ratsam. Ist hingegen mit dauerhafter Steigerung der Auftragslage zu rechnen, sollte die Begründung eines Arbeitsverhältnisses überlegt werden.

Rechtsberatung für Zeitarbeitsfirmen, Arbeitgeber und internationale Unternehmen

Strategische Planung

Strategische Planung des Personaleinsatzes

Der Verleih von Arbeitskräften ist ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes geworden. Dabei werden nicht nur Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor als Zeitarbeiter oder Leiharbeiter eingesetzt. Die Anfrage nach hochqualifizierten und hochspezialisierten Arbeitskräften, die nur zeitweise zur Umsetzung eines größeren Projektes herangezogen werden ist groß.
Die Wahl der Beschäftigungsform sollte strategische Gesichtspunkte berücksichtigen, wie das Volumen der Auftragslage, die Stabilität der Nachfrage und die Reichweite des Absatzgebietes.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung - Zeitarbeitsfirma als Verleiher

Verleihende Unternehmen unterliegen besonderen Vorschriften, die zwingendes Recht sind und deren Einhaltung daher unbedingt gewährleistet sein sollte, da etwa bei einer Arbeitnehmerüberlassung ohne die erforderliche Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis empfindliche Bußgelder oder Verfallverfahren drohen. Ebenfalls mit besonderer Sorgfalt ist bei der internationalen Arbeitnehmerüberlassung auf die Einhaltung der zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts zu achten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

UNTERSTÜTZUNG IM INTERNATIONALEN STREIT

Arbeitsvertrag und
ZEITARBEIT

Unsere Anwälte beraten Zeitarbeitsfirmen im Arbeitsrecht zu Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer.
WEITER
UNTERSTÜTZUNG IM INTERNATIONALEN STREIT

Arbeitsvertrag und
ZEITARBEIT

Unsere Anwälte beraten Zeitarbeitsfirmen im Arbeitsrecht zu Fragen der Gestaltung von Arbeitsverträgen zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer.
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Im Bereich Arbeitnehmerüberlassung bietet unsere Anwaltskanzlei DDA Legal folgende Dienstleistungen an:

  • Konzeptionelle Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Personaldienstleister, Verleiher und Entleiher;
  • Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
  • Begleitung des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit;
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen mit Verleihunternehmen;
  • Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überlassung von Arbeitnehmern;
  • Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Im Bereich Arbeitnehmerüberlassung bietet DDA Legal Anwaltskanzlei in Frankfurt folgende Dienstleistungen an:

  • Konzeptionelle Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, Personaldienstleister, Verleiher und Entleiher;
  • Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags;
  • Begleitung des Antragsverfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit;
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen mit Verleihunternehmen;
  • Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Überlassung von Arbeitnehmern;
  • Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.
Personaleinsatz strategisch gestalten und verwalten
Personaleinsatz strategisch gestalten und verwalten

Internationales Arbeitsrecht

Ihr Unternehmen will Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder vor Ort ausländische Arbeitskräfte einsetzen? Unsere Mandanten begleiten wir auch grenzüberschreitend in China, Frankreich, Luxemburg, Russland und der Ukraine im internationalen Arbeitsrecht. Internationales Recht ist unser zuhause.

Kommen Sie vorbei und besuchen Sie unsere Desk-Seiten!

Internationales Arbeitsrecht im Überblick

Ihr Unternehmen will Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder vor Ort ausländische Arbeitskräfte einsetzen? Unsere Mandanten begleiten wir auch grenzüberschreitend in China, Frankreich, Luxemburg, Russland und der Ukraine im internationalen Arbeitsrecht. Internationales Recht ist unser zuhause.

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Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus.
Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus. Zum russischen Arbeitsrecht finden Sie erste Informationen hier.

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Anwaltliche Beratung zur Zeitarbeit im Arbeitsrecht

Bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unserer erfahrenen Anwältin für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont beraten. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.

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Bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von unserer erfahrenen Anwältin für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont beraten. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.


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