Wir bringen Ihr Unternehmen in Form
Haftung, Kapital und Steuer


Rechtsformen von Unternehmen

DDA Legal Anwalt für Gesellschaftsrecht fasst für Sie die wichtigsten Unternehmensformen zusammen und erklärt, wie sich die Rechtsformen der Gesellschaften unterscheiden. Gleichzeitig beraten wir Sie individuell, welche Rechtsform Ihrer konkreten Unternehmensidee entspricht.
Die geeignete Rechtsform für das Unternehmen zu finden ist eine Kunst. Da in der Planungsphase keine Erfahrungswerte existieren, sind viele maßgebende Faktoren für diese Grundsatzentscheidung nicht bekannt.

Rechtsformen von Unternehmen

GDDA Anwalt für Gesellschaftsrecht fasst für Sie die wichtigsten Unternehmensformen zusammen und erklärt, wie sich die Rechtsformen der Gesellschaften unterscheiden. Gleichzeitig beraten wir Sie individuell, welche Rechtsform Ihrer konkreten Unternehmensidee entspricht.
Die geeignete Rechtsform für das Unternehmen zu finden ist eine Kunst. Da in der Planungsphase keine Erfahrungswerte existieren, sind viele maßgebende Faktoren für diese Grundsatzentscheidung nicht bekannt. 

Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – eine Grundsatzentscheidung zur Haftung

Sind Sie bereit für die Schulden des Unternehmens persönlich zu haften? Haftung ist das Kriterium, welches bei der Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft maßgebend ist.

Kapitalgesellschaft

Bei einer Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft „AG“, Europäische Gesellschaft „SE“, Gesellschaft mit beschränkter Haftung „GmbH“, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) „UG“) ist die Haftung - im Gegensatz zur Personengesellschaft – allein auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Nur ausnahmsweise kann ein Durchgriff auf das Vermögen der Gesellschafter stattfinden.

Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR“, Offene Handelsgesellschaft „OHG“, Kommanditgesellschaft „KG“, Partnerschaftsgesellschaft) ist die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt – d.h. die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten ihres Unternehmens mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen.

Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft – eine Grundsatzentscheidung zur Haftung

Sind Sie bereit für die Schulden des Unternehmens persönlich zu haften? Haftung ist das Kriterium, welches bei der Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft maßgebend ist.

Personengesellschaft

Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts „GbR“, Offene Handelsgesellschaft „OHG“, Kommanditgesellschaft „KG“, Partnerschaftsgesellschaft) ist die Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt – d.h. die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten ihres Unternehmens mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen.

Unternehmensgründung und Rechtsformwahl

Gesellschaftsgründung

Das gilt es zu beachten

GmbH gründen?

Vor- und Nachteile einer GmbH

Die Aktiengesellschaft

Älteste Kapitalgesellschaftsform

Mindestkapital und Unternehmensvermögen

Kapitalausstattung Ihres Unternehmens

Die Haftungsbeschränkung kostet Geld. Damit die Gesellschafter ihre Haftung für die Schulden der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können, muss die Gesellschaft mit Kapital ausgestattet sein. Die Kapitalausstattung ist zwingendes Recht und dient als Sicherheit für die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft, denen der Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter entzogen ist. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen die Gesellschafter ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, bei einer Aktiengesellschaft (AG) 50.000 Euro. Als Alternative steht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die bereits mit einer Kapitaleinlage von nur 1 Euro gegründet werden kann. Die Gründung einer Personengesellschaft – die keine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen – kennt, erfordert auch keine Aufbringung von Mindestkapital.

Unterstützung bei der Gesellschaftsgründung

Unterstützung bei der
Gesellschaftsgründung

Wir beraten und vertreten Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland und international unter Einbeziehung aller wesentlichen Aspekte, vom Steuerrecht bis zur Unternehmensnachfolge.
WEITER

Unternehmensgründung und Steuer

Die Wahl der Rechtsform ist auch für die Steuerlast entscheidend. Bei Personengesellschaften findet das Transparenzprinzip Anwendung, wonach allein das Einkommen der Gesellschafter besteuert wird und die Gesellschaft selbst nicht steuerpflichtig ist. Im Gegensatz dazu wird bei einer Kapitalgesellschaft das Trennungsprinzip angewendet, so dass sowohl das Einkommen der Gesellschaft selbst besteuert wird (Körperschaftssteuer) als auch das Einkommen der Gesellschafter (Einkommenssteuer).

Mindestkapital und Unternehmensvermögen

Kapitalausstattung

Gesellschaftskapital

Die Haftungsbeschränkung kostet Geld. Damit die Gesellschafter ihre Haftung für die Schulden der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränken können, muss die Gesellschaft mit Kapital ausgestattet sein. Die Kapitalausstattung ist zwingendes Recht und dient als Sicherheit für die Gläubiger einer Kapitalgesellschaft, denen der Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter entzogen ist. Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen die Gesellschafter ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufbringen, bei einer Aktiengesellschaft (AG) 50.000 Euro. Als Alternative steht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die bereits mit einer Kapitaleinlage von nur 1 Euro gegründet werden kann. Die Gründung einer Personengesellschaft – die keine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen – kennt, erfordert auch keine Aufbringung von Mindestkapital.

DEUTSCHES RECHT
DER GESELLSCHAFTEN

Gesellschaftsrecht

Lesen Sie mehr zum deutschen Gesellschaftsrecht und weiteren Instrumenten des Unternehmenserwerbs.

Internationales Gesellschaftsrecht

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Dann wissen Sie genau, dass bei grenzübergreifender Unternehmenstätigkeit juristische Strategieberatung Krisen vorbeugen kann.

Als kompetenter Strategieberater im internationalen Geschäft mit Russland, China, Frankreich, Ukraine und Luxemburg bringen wir das Recht auf Ihre Seite!

 

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Sie suchen Beratung, die ausländische Rechtsordnungen umfasst und brauchen einen guten Anwalt mit internationaler Kompetenz? Wir geben die Verantwortung nicht an Dritte weiter, sondern sind und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner auch bei länderübergreifenden Rechtsfragen. Lesen Sie hier, was wir grenzüberschreitend in Luxemburg beraten.

Internationale Kompetenz

French Desk

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Frankreich und deutsch-französisches Recht

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Volksrepublik China, Hongkong und Taiwan

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Dank unserer internationalen Desks und Partnerkanzleien im Ausland bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte und kosteneffiziente Beratung im Ausland.
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Wir bieten juristische Unterstützung und Begleitung im deutschsprachigen und französischsprachigen Raum Europas, in Russland und den GUS-Staaten, sowie in der Volksrepublik China.

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Rechtsberatung bei der Auswahl der Rechtsform

Die falsche Wahl der Gesellschaftsform kann teuer werden? Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem erfahrenen Anwaltsteam in Frankfurt beraten. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.

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