Sie geben Arbeit - wir machen den Vertrag
Mit Sicherheit auch am Limit des Möglichen

Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis. Vor Abschluss sollten Sie den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen gilt die Vertragsfreiheit in den Grenzen der Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.

Abschluss des Arbeitsvertrags bei Begründung des Arbeitsverhältnisses - nicht ohne Anwalt für Arbeitsrecht!

Arbeitsvertragsgestaltung

Arbeitsvertragsgestaltung

Der Arbeitsvertrag (auch Anstellungsvertrag genannt) verkörpert die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Unabhängig davon, für welche Form der Beschäftigung Sie sich als Arbeitgeber entscheiden, ist ein sicheres Vertragswerk (z.B. Arbeitsvertrag, Personalservicevertrag oder Vertrag über freie Mitarbeit), in dem die Arbeitsbedingungen, also Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar festlegt sind, unentbehrlich.
Dabei gilt es, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Lässt man diese nämlich außer Acht, kann eine Requalifizierung des Beschäftigungsverhältnisses im Streitfall erfolgen, was stets mit finanziellen Nachteilen für das Unternehmen sowie erheblichen Geldbußen, verbunden ist.

Abschluss des Arbeitsvertrags bei Begründung des Arbeitsverhältnisses - nicht ohne Anwalt für Arbeitsrecht!

Arbeitsvertragsgestaltung

Der Arbeitsvertrag (auch Anstellungsvertrag genannt) verkörpert die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Unabhängig davon, für welche Form der Beschäftigung Sie sich als Arbeitgeber entscheiden, ist ein sicheres Vertragswerk (z.B. Arbeitsvertrag, Personalservicevertrag oder Vertrag über freie Mitarbeit), in dem die Arbeitsbedingungen, also Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar festlegt sind, unentbehrlich.
Dabei gilt es, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Lässt man diese nämlich außer Acht, kann eine Requalifizierung des Beschäftigungsverhältnisses im Streitfall erfolgen, was stets mit finanziellen Nachteilen für das Unternehmen sowie erheblichen Geldbußen, verbunden ist.

Schriftlicher Arbeitsvertrag

In der Praxis handeln der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mündlich die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aus. Kommt eine Einigung der Vertragsparteien zustande, wird diese schriftlich im Arbeitsvertrag dokumentiert.
Diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers, den ihn trifft auch die Nachweispflicht, d.h. er muss den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses führen. Auch müssen im Anstellungsvertrag dessen Abschluss ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründen (unbefristeter Arbeitsvertrag) oder dies gerade verhindern soll (befristeter Arbeitsvertrag), nicht nur die Interessen der Vertragsparteien in vollem Ausmaß wiedergegeben und festgehalten werden.
Es gilt insbesondere die Parteiinteressen gesetzeskonform und rechtssicher in den Arbeitsvertrag zu transferieren.

Abschluss des Arbeitsvertrags bei Begründung des Arbeitsverhältnisses - nicht ohne Anwalt für Arbeitsrecht!

Arbeitsvertragsgestaltung

Der Arbeitsvertrag (auch Anstellungsvertrag genannt) verkörpert die rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Unabhängig davon, für welche Form der Beschäftigung Sie sich als Arbeitgeber entscheiden, ist ein sicheres Vertragswerk (z.B. Arbeitsvertrag, Personalservicevertrag oder Vertrag über freie Mitarbeit), in dem die Arbeitsbedingungen, also Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar festlegt sind, unentbehrlich.
Dabei gilt es, die jeweiligen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Lässt man diese nämlich außer Acht, kann eine Requalifizierung des Beschäftigungsverhältnisses im Streitfall erfolgen, was stets mit finanziellen Nachteilen für das Unternehmen sowie erheblichen Geldbußen, verbunden ist.

Schriftlicher Arbeitsvertrag

In der Praxis handeln der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mündlich die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aus. Kommt eine Einigung der Vertragsparteien zustande, wird diese schriftlich im Arbeitsvertrag dokumentiert.
Diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitgebers, den ihn trifft auch die Nachweispflicht, d.h. er muss den Nachweis eines Arbeitsverhältnisses führen. Auch müssen im Anstellungsvertrag dessen Abschluss ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründen (unbefristeter Arbeitsvertrag) oder dies gerade verhindern soll (befristeter Arbeitsvertrag), nicht nur die Interessen der Vertragsparteien in vollem Ausmaß wiedergegeben und festgehalten werden.
Es gilt insbesondere die Parteiinteressen gesetzeskonform und rechtssicher in den Arbeitsvertrag zu transferieren.

AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Sind die Vertragsklauseln des Arbeitsvertrags wirksam?

Homeoffice Arbeitsvertrag

Risiko bei Vertragsgestaltung auch bei dem Homeoffice Arbeitsvertrag reduzieren

Die Arbeitgeber greifen oft auf veraltete Vertragsmuster oder auf die im Internet oder in berufsbezogener Literatur veröffentlichte Standard-Arbeitsverträge zurück. Hierbei handelt es sich häufig um überholte Vertragsmuster, die die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts unberücksichtigt lassen und unwirksame Vertragsklauseln, wie Homeoffice Arbeitsvertragsklausel nach Muster, enthalten.
Dies führt dazu, dass die unwirksamen arbeitsvertraglichen Regelungen durch Gesetze ausgehebelt werden. So werden unwirksame Vertragsklauseln in arbeitsrechtlichen Musterverträgen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ qualifiziert und unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle.
GDDA Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen den weiten Gestaltungsspielraum bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags zu nutzen. Dabei profitieren Sie als Arbeitgeber von einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, indem durch wirksame Vertragsklauseln finanzielle Risiken, wie Homeoffice Kosten reduziert werden.

AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht: Sind die Vertragsklauseln des Arbeitsvertrags wirksam?

Risiko bei Vertragsgestaltung auch bei dem Homeoffice Arbeitsvertrag reduzieren

Die Arbeitgeber greifen oft auf veraltete Vertragsmuster oder auf die im Internet oder in berufsbezogener Literatur veröffentlichte Standard-Arbeitsverträge zurück. Hierbei handelt es sich häufig um überholte Vertragsmuster, die die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts unberücksichtigt lassen und unwirksame Vertragsklauseln, wie Homeoffice Arbeitsvertragsklausel nach Muster, enthalten.
Dies führt dazu, dass die unwirksamen arbeitsvertraglichen Regelungen durch Gesetze ausgehebelt werden. So werden unwirksame Vertragsklauseln in arbeitsrechtlichen Musterverträgen als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ qualifiziert und unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle.
DDA Legal Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen den weiten Gestaltungsspielraum bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags zu nutzen. Dabei profitieren Sie als Arbeitgeber von einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, indem durch wirksame Vertragsklauseln finanzielle Risiken, wie Homeoffice Kosten reduziert werden.

Gestaltungsspielraum ausschöpfen - Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vereinbaren

Die gezielte Implementierung von Parteiinteressen im Arbeitsvertrag sichert dauerhaft das Arbeitsverhältnis.
Klare Regelungen zum Direktionsrecht und zur Vergütung der Arbeit (Pauschalhonorar, Stundenbasis, variable Vergütung und Überstundenvergütung) schaffen Transparenz im Arbeitsverhältnis. Offene Fragen zur Probezeit, Arbeitszeit (Überstunden, Abrufarbeit, Arbeitszeitverkürzung bzw. -verlängerung, Teilzeitanspruch) lassen sich im Vorfeld klären. Auch flexible Arbeitszeitmodelle (Arbeitszeitkonten, Schichtsysteme und Gleitzeit) sollten direkt in den Vertragsinhalt aufgenommen werden. Selbstverständlich muss auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungsfrist, Ausschlussfrist und Vertragsstrafe) vertraglich vereinbart werden. Entsprechend kann auch die Kurzarbeit in Form der Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vereinbart werden, um eine spätere Einführung der Kurzarbeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien können auch Vertragskonditionen unter Vorbehalt stellen und aufschiebende Bedingungen zum Vertragsgegenstand machen.

Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen
- bevor es zu spät ist!

Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschrieben. Zudem sind zahlreichen Muster und Vorlagen frei verfügbar. Die Beseitigung der Folgen von ungültigen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag ist hingegen viel zeit- und nervenintensiver und kostet mehr als das Anwaltshonorar für einen Arbeitsvertrag. Auch die Durchführung einer Internetrecherche nach Formulierungen von Vertragsklauseln bringt keine Rechtssicherheit.

Zurückhaltung beim Ausgestalten von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls keine Lösung: Ist beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Hat der Arbeitgeber keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vorgesehen, behindert er selbst seine Möglichkeiten als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

UNTERSTÜTZUNG IM INTERNATIONALEN STREIT

Gestaltung von
INTERNATIONALEN ARBEITSVERTRÄGEN

Bei grenzübergreifenden Arbeitsverhältnissen, wenn der Arbeitgeber im Ausland ist oder ausländische Mitarbeiter eingestellt werden, beraten Anwälte von DDA Legal in Frankfurt, Arbeitgeber zu Besonderheiten im Arbeitsvertragsrecht in Bezug auf die Arbeitserlaubnis.
WEITER

Arbeitsvertrag prüfen lassen

Die Problematik der gesetzeskonformen Ausgestaltung von Arbeitsverträgen stellt sich nicht nur beim Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses, sondern sollte auch bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen beachtet werden. Daher sollte man den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Sollte die Prüfung des Arbeitsvertrages ergeben, dass dieser fehlerhaft ist oder der aktuellen Rechtslage nicht mehr gerecht wird, können diese Mängel durch Abschluss eines Änderungsvertrages behoben werden.

Das Risiko von unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag lässt sich durch punktuelle Änderungen leicht reduzieren und ist die günstigere Lösung mit größerem Mehrwert.

Änderungsvertrag für Vertragsänderung

Hat sich die interne Betriebsorganisation geändert, indem Ihr Unternehmen ein Arbeitszeitkonto einführt oder die Erbringung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters auf Abruf regeln will, müssen sich diese Änderungen auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Dies kann im Wege einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag erfolgen oder durch den Abschluss eines Änderungsvertrages.
Auf Wunsch erstellen unsere Rechtsanwälte für Ihren Betrieb einen KAPOVAZ-Arbeitsvertrag über Abrufarbeit, eine Zusatzvereinbarung über die Einführung von Arbeitszeitkonten und entwerfen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Kurzarbeit, Vertrauensarbeitszeit.

Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen - bevor es zu spät ist!

Ein Arbeitsvertrag ist schnell geschrieben. Zudem sind zahlreichen Muster und Vorlagen frei verfügbar. Die Beseitigung der Folgen von ungültigen Vertragsklauseln im Arbeitsvertrag ist hingegen viel zeit- und nervenintensiver und kostet mehr als das Anwaltshonorar für einen Arbeitsvertrag. Auch die Durchführung einer Internetrecherche nach Formulierungen von Vertragsklauseln bringt keine Rechtssicherheit.

Zurückhaltung beim Ausgestalten von Arbeitsverhältnissen ist ebenfalls keine Lösung: Ist beispielsweise die regelmäßige Arbeitszeit im Arbeitsvertrag nicht geregelt, so gilt nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Arbeit auf Abruf eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Hat der Arbeitgeber keine Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag vorgesehen, behindert er selbst seine Möglichkeiten als Arbeitgeber Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

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Arbeitsvertrag prüfen lassen

Die Problematik der gesetzeskonformen Ausgestaltung von Arbeitsverträgen stellt sich nicht nur beim Abschluss eines neuen Arbeitsverhältnisses, sondern sollte auch bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen beachtet werden. Daher sollte man den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Sollte die Prüfung des Arbeitsvertrages ergeben, dass dieser fehlerhaft ist oder der aktuellen Rechtslage nicht mehr gerecht wird, können diese Mängel durch Abschluss eines Änderungsvertrages behoben werden.

Das Risiko von unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag lässt sich durch punktuelle Änderungen leicht reduzieren und ist die günstigere Lösung mit größerem Mehrwert.

Vertragsänderung mit Änderungsvertrag

Hat sich die interne Betriebsorganisation geändert, indem Ihr Unternehmen ein Arbeitszeitkonto einführt oder die Erbringung der Arbeitsleistung des Mitarbeiters auf Abruf regeln will, müssen sich diese Änderungen auch im Arbeitsvertrag widerspiegeln. Dies kann im Wege einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag erfolgen oder durch den Abschluss eines Änderungsvertrages.
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Lassen Sie Ihre Arbeitswelt sicher gestalten!
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Internationales Arbeitsrecht

Ihr Unternehmen will Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder vor Ort ausländische Arbeitskräfte einsetzen? Unsere Mandanten begleiten wir auch grenzüberschreitend in China, Frankreich, Luxemburg, Russland und der Ukraine im internationalen Arbeitsrecht. Internationales Recht ist unser zuhause.

Kommen Sie vorbei und besuchen Sie unsere Desk-Seiten!

Internationales Arbeitsrecht im Überblick

Ihr Unternehmen will Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder vor Ort ausländische Arbeitskräfte einsetzen? Unsere Mandanten begleiten wir auch grenzüberschreitend in China, Frankreich, Luxemburg, Russland und der Ukraine im internationalen Arbeitsrecht. Internationales Recht ist unser zuhause.

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Sie arbeiten grenzübergreifend und wollen wissen, welches Recht auf Ihre Vertragsverhältnisse Anwendung findet? Ihr Anwalt für internationales Recht berät über Landesgrenzen hinaus.
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Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt

Ihr Unternehmen beschäftigt Arbeitnehmer und braucht juristische Unterstützung zu aktuellen Möglichkeiten des Arbeitsrechts. Wir kennen den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt, sind selbst Arbeitgeber und verstehen Ihr Anliegen in den Krisenzeiten. Kontaktieren Sie uns und lassen sich von unserem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht Maria Dupont Danzel d'Aumont informieren. Sie erreichen unsere Anwaltskanzlei in Frankfurt per E-Mail (anwalt@dda-legal.de) oder telefonisch unter +49 (0) 69 98 97 22 500.

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